Vorweg, das europäische Recht verankert in der
europäischen 3.Führerscheinrichtlinie schreibt vor, dass
die Zuständigkeit in Führerschein Angelegenheiten einem EU Staat
erst nach Wohnsitzname von mindestens 185 Tagen zukommt. Das ist EU Recht und
wurde 2006 von allen 27 EU Staaten beschlossen und so in
die EU Führerschein Richtlinie geschrieben und
verabschiedet.
Damit wir hier also einen gültigen EU Weit gültigen
EU Führerschein hin bekommen, muss zwingend ein
ordentlicher Wohnsitz für min. 185 Tage in Ungarn
angemeldet werden.
Wie machen Wir das?
Es muss das nationale ungarische Recht beachtet
werden, in Ungarn sind mindestens 1 freies Zimmer mit min
15m2 vorgeschrieben um eine Person bei sich melden zu
können.
Jeder Kunde von Uns, erhält einen
einzelnen Wohnsitz, dass nicht nur für 185
Tage, sondern darüber hinaus für 7 Monate
gemeldet ist.
- keine wahrlosen Massenanmeldungen sonst
wo...
- geprüfte einzelne echte Wohnsitze für 7
Monate inkl. Mietverträge
Der ungarische Wohnsitz ist das A und O, gut durchdacht sehr gut Organisiert und
immer nach rechtlichem nationalem ungarischem Recht
ausgeführt.
Nur legal führt zu Sicherheit
und letztlich zu einem rechtlich unantastbaren neuen
EU Führerschein, mit dem Sie lange Freude haben werden.
2006 bis aktuell - wir
arbeiten zuverlässig und rechtssicher, langfristig
aufgestellt.
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