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Die 3.EU-Führerscheinrichtlinie vom 20.12.2006

3.EU-FÜHRERSCHEIN RICHTLINIE ENDGÜLTIGE FASSUNG VOM 20.12.2006
KLICKEN SIE HIER


Achten Sie besonders auf:

Artikel 13 Absatz 2

Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf

aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen

noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.


Uns ist aus verschiedenen Gründen klar, das in der deutschen Presse Artikel 13 Absatz 2 nicht beachtet oder nicht zitiert wird. Somit können falsch Meldungen durch die Presse entstehen, die z.B. wie folgt wieder gegeben werden:

"Führerscheintourismus vor dem aus"

"EU Führerschein nichts Wert"

"MPU Umgeher haben nichts zu lachen"

Diese Meldungen werden mit der neuen 3. EU-Führerscheinrichtlinie die ab 19 Januar 2007 In kraft getreten ist begründet, Artikel 13 Absatz 2 steht den genannten Meldungen eindeutig entgegen.

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat im Juni 2008 entschieden:
(gut 18 Monate später nach Inkrafttreten der 3.EU-Richtlinie)

Das neue EUGH Urteil vom 26.06.2008 bestätigt die Gültigkeit eines neu erworbenen
EU Führerscheins (z.B. aus Polen) wenn die 185 Tage Regel eingehalten wurde und entsprechend der ausländische Wohnsitz im neu erworbenen EU Führerschein
(z.B. aus Polen) eingetragen ist.

QUELLE EUGH: Urteil EUGH vom 26.06.2008 klicken Sie hier

Kommentar euro-pappe.de (geschrieben am 4.08.2008):
die deutsche negativ Presse ist nichts anderes als Panikmache und heiße Luft, gut 18 Monate nach Inkrafttreten der 3.EU-Richtlinie, ist die Position des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) nach dem Urteil vom 26.06.2008 klar, wurde die 185 Tage Regel eingehalten ist ein neu erworbener EU Führerschein (z.B. aus Polen) in Deutschland anzuerkennen.

Der EUGH hat und wird seine Position wegen des Inkrafttretens der 3-EU-Richtlinie (bestätigt in nun 4 Urteilen) nicht aufgeben. Ein im EU Ausland erworbener EU Führerschein wird auch in Zukunft von Deutschland anerkannt werden müssen. Es ist nach 4 EUGH Urteilen die allesamt gegen Deutschland liefen kaum anzunehmen das der EUGH seine Position ändern wird.
 
Geschrieben Januar 2011:
Ob ein nach dem 19.01.2009 neu erteilter ausländischer EU Führerschein dem zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde und nur mit postiver MPU wieder erteilt würde, in Deutschland gültig ist, wird die VGH EUGH Vorlage zeigen.

Aktuell Januar 2011 sieht es so aus das es entscheidend ist in welchem Bundesland jemand wohnt, Hessen, RLP, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, haben in diesen Bundesländern, die höchsten Gerichte sich für die Anerkennung, ausländischer EU Führerschein nach dem 19.01.2009 erteilt ausgesprochen.

Die EUGH Entscheidung zur VGH (September 2010) Vorlage wird gegen Juli 2011 bis Januar 2012 erwartet.
 

 
 


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