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Urteile - Anerkennung - EU Führerschein

Die Urteile beziehen sich auf EU Führerscheine die trotz deutscher MPU Auflage im
EU Ausland erworben wurden.

Urteile vom EUGH - Europäischer Gerichtshof, zur gegenseitigen Anerkennung von
EU Führerscheinen in Europa:

! Entscheidungen vom EUGH sind nationalen Entscheidungen übergeordnet !

! Die 5 bisherigen EUGH Entscheidungen liefen gegen Deutschland !

In der Rechtssache C‑445/08 EUGH Europäischer Gerichtshof, Wierer:
BESCHLUSS vom 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009 zum deutschen Argument "SCHEINWOHNSITZ"
(Vorlage des VGH Mannheim an den EUGH vom 09/2008)

ausländischer ("polnischer") EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen und polnischem Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von Deutschland anerkannt werden.

QUELLE: EUGH Beschluss 09.07.2009 veröffentlicht am 16.09.2009, In der Rechtssache C‑445/08 Land Baden Württemberg gegen Kurt Wierer, hier lesen Sie den kompletten Beschluss KLICK

C-329/06 EUGH Urteil 26.06.2008 Wiedemann, Funk, Urteil:
ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU Auflage erworben, Deutschland verbot die Nutzung des tschechischen Führerscheins.

Begründung: Rechtsmissbrauch, der Führerschein wurde nur zur Umgehung der MPU erworben, dieser Ansicht folgte der EUGH nicht, EU Führerscheine mit entsprechendem ausländischen eingetragenen Wohnsitz müssen laut EUGH in Deutschland anerkannt werden.

RECHTSMISSBRAUCHS-ARGUMENT vom EUGH gekippt. Deutschland konnte jedoch einen Teilerfolg verbuchen, ist im ausländischem EU Führerschein der deutsche Wohnsitz eingetragen, muss Deutschland "solche" EU Führerscheine nicht mehr anerkennen.
QUELLE: KLICK

C-340/05 EUGH Beschluss 28.09.2006 Kremer:
Kremer Beschluss: ausländischen EU Führerschein trotz vorheriger deutscher MPU Auflage erworben, ohne jedoch eine Sperrfrist gehabt zu haben. EU Führerschein muss anerkannt werden.
QUELLE: KLICK

C-227/05 EUGH Beschluss 06.04.2006 Halbritter:
Halbritter Beschluss: nachträgliche MPU Auflage auf neu erworbene ausländische EU Führerscheine ist nicht rechtens und Umschreibung in einen deutschen Führerschein einer solch erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis, Deutschland muss umschreiben.
QUELLE: KLICK

C-476/01 EUGH Urteil 29.04.2004 Kapper:
Kapper Urteil: Verstoß gegen die 185 Tage Regel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Deutschland muss trotz den Verstößen den ausländischen EU Führerschein anerkennen, EU Führerschein darf nur vom Ausstellerstaat entzogen werden.
QUELLE: KLICK

Deutsche Urteile zur Anerkennung von ausländischen
EU Führerscheinen, die trotz MPU Auflage in Deutschland erworben wurden (wir beschränken uns auf höchstrichterliche Urteile):

04.12.2009
VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 polnischer
EU Führerschein muss auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.
Es ging um eine Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009) die einen polnischen Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in SLUBICE (unsere Fahrschule), aufgrund der neuen 3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am 19.01.2009 in Kraft getreten ist, nicht anerkennen wollte, das höchste Verwaltungsgericht in Hessen, nämlich der VGH Hessen hat die Entscheidung vom VG Kassel nun aufgehoben.

Quelle: VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 hier KLICKEN


12.05.2009
Oberverwaltungsgericht Lüneburg Niedersachsen Beschluss vom 12.05.2009:
Ausländischer EU Führerschein muss anerkannt werden.
Quelle: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200800032412%20ME
  
23.01.2009

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss vom 23.01.2009:
EU Führerschein ist gültig, zur Anerkennung von ausländischen EU Führerscheinen in 3 Fällen: Aktenzeichen: 1 B 378/08, 1 B 437/08, 1 B 438/08

Danach ist es den deutschen Führerscheinbehörden aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet in Fällen abzuerkennen.
Quelle:  KLICK

03.12.2008
OVG Koblenz Rheinland Pfalz:
In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen
Urteil vom 31. Oktober 2008, Aktenzeichen: 10 A 10851/08.OVG

Auszug Pressemitteilung: Eine von einem Deutschen in Polen erworbene Fahrerlaubnis ist von den deutschen Behörden anzuerkennen, auch wenn der Fahrerlaubnisinhaber in Polen nur einen Schein­wohnsitz hatte („Führerscheintourismus“). Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung.

QUELLE - OVG KOBLENZ Urteil vom 31.10.2008: KLICK

Kommentar euro-pappe.de: das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Saarland und das OVG Koblenz folgen dem Urteil des EUGH (Europäischen Gerichtshof) vom 26.06.2008, ist im neu erworbenen ausländischen EU Führerschein der entsprechende ausländische Wohnsitz eingetragen und liegen keine Informationen vom Austellerstaat vor, das kein Wohnsitz bestand, muss dieser ausländische EU Führerschein ohne Einschränkungen anerkannt werden.

Abschließend:
hier können Sie ebenfalls eine neutrale Aufstellung der aktuellen Urteile in Bezug auf den sogenannten "Führerscheintourismus" nachlesen: KLICK

 
 
 


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