Urteile EUGH -
Europäischer Gerichtshof
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EUGH sind nationalen Entscheidungen übergeordnet
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! Die 5 bisherigen EUGH
Entscheidungen liefen gegen Deutschland !
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5. C‑445/08 EUGH
Europäischer Gerichtshof, Wierer:
BESCHLUSS vom 09.07.2009
veröffentlicht am
16.09.2009
zum deutschen Argument "SCHEINWOHNSITZ"
(Vorlage des VGH Mannheim an den EUGH vom
09/2008)
ausländischer ("polnischer") EU Führerschein
trotz deutscher MPU Auflage und bei
gleichzeitigem deutschen und polnischem Wohnsitz
nach der Sperrfrist erworben, muss von
Deutschland anerkannt werden.
QUELLE:
EUGH Beschluss 09.07.2009 veröffentlicht am
16.09.2009, In der Rechtssache C‑445/08 Land
Baden Württemberg gegen Kurt Wierer, hier lesen
Sie den kompletten Beschluss KLICK |
4. C-329/06
EUGH Urteil 26.06.2008 Wiedemann, Funk, Urteil:
ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU
Auflage erworben, Deutschland verbot die Nutzung des
tschechischen Führerscheins.
Begründung: Rechtsmissbrauch, der
Führerschein wurde nur zur Umgehung der MPU erworben,
dieser Ansicht folgte der EUGH nicht, EU Führerscheine
mit entsprechendem ausländischen eingetragenen Wohnsitz
müssen laut EUGH in Deutschland anerkannt werden.
RECHTSMISSBRAUCHS-ARGUMENT vom EUGH gekippt. Deutschland
konnte jedoch einen Teilerfolg verbuchen, ist im
ausländischem EU Führerschein der deutsche Wohnsitz
eingetragen, muss Deutschland "solche" EU Führerscheine
nicht mehr anerkennen.
QUELLE:
KLICK |
3. C-340/05 EUGH Beschluss
28.09.2006 Kremer:
Kremer Beschluss: ausländischen EU Führerschein trotz
vorheriger deutscher MPU Auflage erworben, ohne jedoch
eine Sperrfrist gehabt zu haben. EU Führerschein muss
anerkannt werden.
QUELLE:
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2. C-227/05 EUGH Beschluss
06.04.2006 Halbritter:
Halbritter Beschluss: nachträgliche MPU Auflage auf neu
erworbene ausländische EU Führerscheine ist nicht
rechtens und Umschreibung in einen deutschen
Führerschein einer solch erworbenen ausländischen
Fahrerlaubnis, Deutschland muss umschreiben.
QUELLE:
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1. C-476/01 EUGH Urteil
29.04.2004 Kapper:
Kapper Urteil: Verstoß gegen die 185 Tage Regel, Fahren
ohne Fahrerlaubnis, Deutschland muss trotz den Verstößen
den ausländischen EU Führerschein anerkennen, EU
Führerschein darf nur vom Ausstellerstaat entzogen
werden.
QUELLE:
KLICK |
Deutsche Urteile zur Anerkennung von ausländischen
EU Führerscheinen, die trotz MPU Auflage in Deutschland
erworben wurden: (wir beschränken uns auf
höchstrichterliche Urteile)
29.07.2010
OVG Saarland Beschluss vom
16.06.2010
Akz. 1 B 204/10; 1 D 232/10:
ausländischer EU
Führerschein nach dem
19.01.2009 erworben,
muss trotz deutscher MPU Auflage in Deutschland
anerkannt werden.
Das Saarland ist nun das Dritte (Hessen,
Rheinland Pfalz) Bundesland der den 19.01.2009 als
Stichtag zur Aberkennung von ausländischen EU
Führerscheinen aufgrund der bisherigen EUGH
Rechtsprechung als unzulässig erachtet.
Der EU Führerschein Besitzer
darf also in Deutschland trotz MPU Auflage fahren.
Auszug Beschluss OVG Saarland:
OVG Saarlouis Beschluß vom 16.6.2010, 1 B 204/10; 1
D 232/10
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen
Anerkennung von Führerscheinen
Leitsätze
Es ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof
seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer
Ausnahme von der Verpflichtung der Mitgliedstaaten
zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen
auch unter der Geltung des Art. 11 Abs. 4 RL
2006/126/EG auf-rechterhalten wird.
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des
Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Mai 2010
- 10 L 231/10 - wird dem Antragsteller für das
erstinstanzliche Verfahren vollumfänglich
Prozesskostenhilfe - ohne Ratenzahlungen - unter
Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. T. B. bewilligt
sowie die aufschiebende
Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers - auch -
hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheids des
Antragsgegners vom 5. März 2010 getroffenen
Feststellung
wiederhergestellt und hinsichtlich der unter
Nr. 5 des Bescheids erfolgten Gebührenfestsetzung
angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner
zur Last.
QUELLE:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2922&Frame=2
10.05.2010
OVG Koblenz Beschluss vom
17.02.2010
Az.10 B 11351/09.OVG
ausländischer tschechischer EU Führerschein nach dem
19.01.2009 erteilt,
muss trotz MPU Auflage in Deutschland anerkannt
werden.
Quelle:
klicken sie hier
04.12.2009
VGH Hessen Beschluss vom
04.12.2009 polnischer
EU Führerschein muss auch nach
dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt
werden.
Es ging um eine
Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009)
die einen
polnischen
Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in SLUBICE
(unsere Fahrschule), aufgrund der neuen
3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am
19.01.2009 in Kraft getreten ist, nicht anerkennen
wollte, das höchste Verwaltungsgericht in Hessen,
nämlich der VGH Hessen hat die Entscheidung vom VG
Kassel nun aufgehoben.
Quelle:
VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 hier KLICKEN
12.05.2009
Oberverwaltungsgericht Lüneburg Niedersachsen
Beschluss vom 12.05.2009:
Ausländischer EU Führerschein muss anerkannt
werden.
Quelle:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200800032412%20ME
23.01.2009
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
Beschluss vom 23.01.2009:
EU Führerschein ist gültig, zur Anerkennung von
ausländischen EU Führerscheinen in 3 Fällen:
Aktenzeichen: 1 B 378/08, 1 B 437/08, 1 B 438/08
Danach ist es den deutschen Führerscheinbehörden
aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einer
EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet in
Fällen abzuerkennen.
Quelle:
KLICK
Kommentar euro-pappe.de: das Oberverwaltungsgericht
Lüneburg (Führerschein erteilt vor dem 19.01.2009), EU
Führerschein gültig und nach dem 19.01.2009 erteilt
OVG Saarland, VGH Hessen und OVG
Koblenz folgen dem Urteil des EUGH (Europäischen
Gerichtshof) vom
26.06.2008, ist im neu
erworbenen ausländischen EU Führerschein der
entsprechende ausländische Wohnsitz eingetragen und
liegen keine Informationen vom Austellerstaat vor, das
kein Wohnsitz bestand, muss dieser ausländische EU
Führerschein ohne Einschränkungen anerkannt werden.
Abschließend:
hier können Sie ebenfalls eine neutrale Aufstellung der
aktuellen Urteile in Bezug auf den sogenannten
"Führerscheintourismus" nachlesen:
KLICK