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Die Urteile beziehen sich auf EU Führerscheine die trotz
deutscher MPU Auflage im
EU Ausland erworben wurden.
Urteile vom EUGH -
Europäischer Gerichtshof, zur gegenseitigen Anerkennung
von
EU Führerscheinen in Europa:
! Entscheidungen vom EUGH sind nationalen Entscheidungen
übergeordnet !
! Die 5 bisherigen EUGH Entscheidungen liefen gegen
Deutschland !
In der Rechtssache C‑445/08
EUGH Europäischer Gerichtshof, Wierer:
BESCHLUSS vom 09.07.2009 veröffentlicht am
16.09.2009
zum deutschen Argument "SCHEINWOHNSITZ"
(Vorlage des VGH Mannheim an den EUGH vom 09/2008)
ausländischer ("polnischer") EU Führerschein trotz
deutscher MPU Auflage und bei gleichzeitigem deutschen
und polnischem Wohnsitz nach der Sperrfrist erworben, muss von
Deutschland anerkannt werden.
QUELLE:
EUGH Beschluss 09.07.2009 veröffentlicht am
16.09.2009, In der Rechtssache C‑445/08 Land Baden
Württemberg gegen Kurt Wierer, hier lesen Sie den
kompletten Beschluss KLICK
C-329/06
EUGH Urteil 26.06.2008 Wiedemann, Funk, Urteil:
ausländischer EU Führerschein trotz deutscher MPU
Auflage erworben, Deutschland verbot die Nutzung des
tschechischen Führerscheins.
Begründung: Rechtsmissbrauch, der
Führerschein wurde nur zur Umgehung der MPU erworben,
dieser Ansicht folgte der EUGH nicht, EU Führerscheine
mit entsprechendem ausländischen eingetragenen Wohnsitz
müssen laut EUGH in Deutschland anerkannt werden.
RECHTSMISSBRAUCHS-ARGUMENT vom EUGH gekippt. Deutschland
konnte jedoch einen Teilerfolg verbuchen, ist im
ausländischem EU Führerschein der deutsche Wohnsitz
eingetragen, muss Deutschland "solche" EU Führerscheine
nicht mehr anerkennen.
QUELLE:
KLICK
C-340/05 EUGH Beschluss
28.09.2006 Kremer:
Kremer Beschluss: ausländischen EU Führerschein trotz
vorheriger deutscher MPU Auflage erworben, ohne jedoch
eine Sperrfrist gehabt zu haben. EU Führerschein muss
anerkannt werden.
QUELLE:
KLICK
C-227/05 EUGH Beschluss
06.04.2006 Halbritter:
Halbritter Beschluss: nachträgliche MPU Auflage auf neu
erworbene ausländische EU Führerscheine ist nicht
rechtens und Umschreibung in einen deutschen
Führerschein einer solch erworbenen ausländischen
Fahrerlaubnis, Deutschland muss umschreiben.
QUELLE:
KLICK
C-476/01 EUGH Urteil
29.04.2004 Kapper:
Kapper Urteil: Verstoß gegen die 185 Tage Regel, Fahren
ohne Fahrerlaubnis, Deutschland muss trotz den Verstößen
den ausländischen EU Führerschein anerkennen, EU
Führerschein darf nur vom Ausstellerstaat entzogen
werden.
QUELLE:
KLICK
Deutsche Urteile zur Anerkennung von ausländischen
EU Führerscheinen, die trotz MPU Auflage in Deutschland
erworben wurden (wir beschränken uns auf
höchstrichterliche Urteile):
04.12.2009
VGH Hessen Beschluss vom
04.12.2009 polnischer
EU Führerschein muss auch nach
dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt
werden.
Es ging um eine
Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009)
die einen polnischen
Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in SLUBICE
(unsere Fahrschule), aufgrund der neuen
3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am
19.01.2009 in Kraft getreten ist, nicht anerkennen
wollte, das höchste Verwaltungsgericht in Hessen,
nämlich der VGH Hessen hat die Entscheidung vom VG
Kassel nun aufgehoben.
Quelle:
VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 hier KLICKEN
12.05.2009
Oberverwaltungsgericht Lüneburg Niedersachsen
Beschluss vom 12.05.2009:
Ausländischer EU Führerschein muss anerkannt
werden.
Quelle:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200800032412%20ME
23.01.2009
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
Beschluss vom 23.01.2009:
EU Führerschein ist gültig, zur Anerkennung von
ausländischen EU Führerscheinen in 3 Fällen:
Aktenzeichen: 1 B 378/08, 1 B 437/08, 1 B 438/08
Danach ist es den deutschen Führerscheinbehörden
aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einer
EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet in
Fällen abzuerkennen.
Quelle:
KLICK
03.12.2008
OVG Koblenz Rheinland
Pfalz:
In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in
Deutschland anzuerkennen
Urteil vom 31. Oktober 2008, Aktenzeichen: 10 A
10851/08.OVG
Auszug Pressemitteilung: Eine von einem Deutschen in
Polen erworbene Fahrerlaubnis ist von den deutschen
Behörden anzuerkennen, auch wenn der
Fahrerlaubnisinhaber in Polen nur einen Scheinwohnsitz
hatte („Führerscheintourismus“). Dies entschied das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und
änderte damit seine bisherige Rechtsprechung.
QUELLE - OVG KOBLENZ Urteil vom 31.10.2008:
KLICK
Kommentar euro-pappe.de: das Oberverwaltungsgericht
Lüneburg, Saarland und das OVG
Koblenz folgen dem Urteil des EUGH (Europäischen
Gerichtshof) vom 26.06.2008, ist im neu
erworbenen ausländischen EU Führerschein der
entsprechende ausländische Wohnsitz eingetragen und
liegen keine Informationen vom Austellerstaat vor, das
kein Wohnsitz bestand, muss dieser ausländische EU
Führerschein ohne Einschränkungen anerkannt werden.
Abschließend:
hier können Sie ebenfalls eine neutrale Aufstellung der
aktuellen Urteile in Bezug auf den sogenannten
"Führerscheintourismus" nachlesen:
KLICK
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